Steuern sparen gemeinsam mit den Kindern

18.02.2015
Wer Teile eines größeren Vermögens rechtzeitig an seine Kinder oder Enkel verschenkt, hilft ihnen dabei, kräftig Steuern zu sparen. Dank der hohen Freibeträge bleiben solche Schenkungen in den meisten Fällen steuerfrei. Nicht nur Bankguthaben lassen sich übrigens unbesteuert an die Nachkommen verschenken, sondern auch Wertpapiere und Immobilienbesitz, wenn man einige Regeln beachtet.

Schenkungen sind zwar steuerpflichtig, Nahen Angehörigen gewährt der Gesetzgeber aber hohe Freibeträge. Wie bei einem Erbe bleibt aber auch eine Schenkung bis zu einer Summe von 400.000 Euro je Kinder steuerfrei. Selbst Enkel profitieren von einem Schenkungssteuer-Freibetrag von 200.000 Euro. Nach zehn Jahren darf jeder Nachkomme diesen Freibetrag erneut in Anspruch nehmen. Wer mindestens 10 Jahre vor seinem Lebensende verschenkt, verdoppelt also den Freibetrag. Geschenkt ist allerdings endgültig geschenkt. Die Übertragung muss auf ein Konto erfolgen, auf das der Beschenkte alleine und unbeschränkt Zugriff hat. Als steuergünstigen Parkplatz für eigenes Geld darf man die Konten der Kinder nicht nutzen, sonst erkennt das Finanzamt die Schenkung nicht an.

Das Übertragen von Vermögen auf die Kinder rechnet sich auch für Familien, wenn die anfallenden Zinserträge den Steuerfreibetrag der Eltern überschreiten und die Freibeträge der Kinder noch nicht ausgeschöpft sind. Am meisten lässt sich sparen, wenn die Kinder noch gar kein eigenes Einkommen haben, denn Kinder haben genau wie Erwachsene einen Einkommensteuerfreibetrag von 8.004 Euro im Jahr, der auch mit Kapitalerträgen ausgeschöpft werden kann. Selbst bei voll ausgenutzten Freibeträgen der Nachkommen kann sich das Verschenken von Vermögen übrigens lohnen, falls die Kinder weniger verdienen und ihr persönlicher Steuersatz deshalb niedriger ist als die Steuerbelastung der Eltern.

Quelle: finanztexter.de

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