Dubiose Gewinnversprechen: Das steckt dahinter

04.02.2015
„Herzlichen Glückwunsch, Sie haben 25.000 Euro gewonnen“ – zahlreiche Werbeschreiben mit dubiosen Gewinnmitteilungen landen täglich in deutschen Briefkästen und Email-Postfächern. Dem Empfänger wird vorgegaukelt, er habe Bargeld, eine Fernreise, ein Traumauto oder andere schöne Dinge gewonnen. Bei genauerem Hinsehen zeigt sich allerdings: Um an den Gewinn zu kommen, soll man eine teure 0900-Nummer anrufen, vorab Phantasiegebühren zahlen, an einer als Gewinnübergabe getarnten Verkaufsveranstaltung teilnehmen, ein Zeitschriftenabonnement abschließen oder überteuerte Waren bestellen. Doch selbst wenn man die Forderung erfüllt, wartet man in aller Regel vergeblich auf den Gewinn.

Auf dem Rechtsweg an den versprochenen Gewinn zu kommen ist teuer, die Erfolgsaussichten ungewiss. Nach dem Gesetz gilt zwar: „Ein Unternehmer, der Gewinnzusagen oder vergleichbare Mitteilungen an Verbraucher sendet und durch die Gestaltung dieser Zusendungen den Eindruck erweckt, dass der Verbraucher einen Preis gewonnen hat, hat dem Verbraucher diesen Preis zu leisten“ (§ 661 a BGB). Absender der zweifelhaften Gewinnmitteilungen sind aber oft kurzlebige Scheinfirmen oder Briefkastenadressen im Ausland ohne ladungsfähige Anschrift. Diese Anschrift ist aber erforderlich, um im Ernstfall überhaupt gegen den Absender vorzugehen zu können. In der Praxis ist es deshalb oft nicht möglich, auf Zahlung des versprochenen Gewinns zu klagen.

Die Verbraucherzentrale Hamburg veröffentlicht eine Liste der Firmen, die sich unseriöser Gewinnversprechen bedienen, um Kunden zu locken und Umsatz zu machen. Die Liste lässt sich kostenfrei auf der Internetseite der Hamburger Verbraucherschützer einsehen (www.vzhh.de), einfach „Schwarze Liste der Abzocker“ ins Suchfeld eingeben. Die Liste zeigt Namen und sofern bekannt Anschriften der schwarzen Schafe, außerdem die jeweiligen Geschäftstricks der Gewinnbetrüger. Über 500 Einträge umfasst die Schwarze Liste bereits, das Verzeichnis wird regelmäßig aktualisiert. Werbung von einer der Firmen auf der Liste wirft man am besten gleich in den Papiermüll, das raten Verbraucherschützer.

Quelle: finanztexter.de

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