Steuern

Beim Vererben Steuern sparen

26.02.2014

Die Deutschen werden in den kommenden 15 Jahren wohl mehr als 3 Billionen Euro vererben. Vor allem bei größeren Vermögen wird oft kräftig Erbschaftssteuer fällig. Wer seinen Nachkommen diese Erbschaftsteuer ersparen will, kann schon zu Lebzeiten alle zehn Jahre Geld- oder Sachvermögen bis zur Höhe der aktuellen Schenkungssteuerfreibeträge auf sie übertragen. So lässt sich auch ein größeres Familienvermögen mit geringeren Verlusten an die nächste Generation weitergeben.

Rechtzeitig schenken und Steuern sparen

19.07.2013

Wer Eigentum schon zu Lebzeiten an seine Kinder verschenkt, hilft ihnen, kräftig Steuern zu sparen. Wegen der hohen Freibeträge lohnt es sich vor allem, größere Vermögen und Immobilienbesitz schrittweise auf die eigenen Kinder zu übertragen. Nicht nur Bankguthaben, sondern auch Wertpapiere und Immobilienbesitz lassen sich steuerfrei an die Nachkommen verschenken, wenn man einige einfache Regeln beachtet.

Steuern sparen durch Geschenke an die Kinder

30.05.2012

Mit Geldgeschenken innerhalb der Familie lassen sich die Kapitalertrags- und Erbschaftssteuern oft kräftig senken. Wegen der hohen Freibeträge lohnt es sich vor allem, größere Vermögen und Immobilienbesitz schrittweise auf die eigenen Kinder zu übertragen. Nicht nur Bankguthaben, sondern auch Wertpapiere und Immobilienbesitz können Sie steuerfrei an Ihre Nachkommen verschenken, wenn Sie einige einfache Regeln beachten.

Rechtzeitig schenken, Erbschaftssteuer sparen

18.08.2011

Rund 2,6 Billionen Euro werden in Deutschland allein bis 2020 vererbt. Besonders bei größeren Vermögen wird oft kräftig Erbschaftssteuer fällig. Wer seinen Nachkommen diese Erbschaftsteuer ersparen will, kann schon zu Lebzeiten alle zehn Jahre Geld- oder Sachvermögen bis zur Höhe der aktuellen Schenkungssteuerfreibeträge auf sie übertragen. So lässt sich auch ein größeres Familienvermögen mit geringeren Verlusten an die nächste Generation weitergeben.

Mit Geschenken an die Familie kräftig Steuern sparen

22.11.2010

Geldgeschenke innerhalb der Familie bringen oft attraktive Steuervorteile. Wegen der hohen Steuerfreibeträge lohnt sich vor allem die Eigentumsübertragung auf die eigenen Kinder.
Nicht nur Bankguthaben, sondern auch Wertpapiere oder Fondsanteile können Sie problemlos an Ihre Nachkommen verschenken.

Legaler Steuertrick für werdende Eltern

02.04.2009

Eheleute können vor der Geburt eines Kindes ihr Nettoeinkommen erhöhen und sich so ein höheres Elterngeld sichern, indem sie die Steuerklasse wechseln. Ein solcher Trick ist völlig legal und kann den Eltern nicht als Rechtsmissbrauch vorgeworfen werden. In einem ersten Urteil zu dieser Sache entschied das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, dass ein solcher Steuerklassenwechsel zu den erlaubten steuerrechtlichen

Steuererklärung – Pflicht oder Kür

24.02.2009

Im Allgemeinen ist die jährliche Steuererklärung keine Pflichtübung. Wer mit seinen Steuerzahlungen zufrieden war, kann sich den Aufwand gerne sparen. Für einige Personen ist die Steuererklärung allerdings keine Kür. Hier ein paar Fälle, in denen der ungeliebte Papierkram eine Pflichtübung ist:

Nachteil für Studenten?

03.12.2008

Seit einiger Zeit können Städte Zweitwohnungssteuer erheben. Dies kommt häufig vor, wenn Personen in einer Stadt beispielsweise mit ihrer Familie leben, aber in einer anderen Stadt arbeiten und dort auch eine Wohnung unterhalten. Prinzipiell herrscht die gleiche Situation auch bei Studenten, die noch über ein Zimmer in ihrem Elternhaus,

Steuerliche Änderungen bei der Kindertagespflege ab 2009

21.10.2008

Ab dem 1. Januar 2009 müssen alle Tagespflegepersonen die Einkünfte aus ihrer Tagespflegetätigkeit versteuern. Dies gilt unabhängig von der Anzahl der betreuten Kinder und von der Art (privat oder öffentlich) der Einnahmen. Wir erklären Ihnen die wichtigsten Änderungen.

Wahlfreiheit für Steuerklassen

13.10.2008

Elterngeld entspricht bekanntermaßen 67 Prozent des Nettoerwerbseinkommens, das der in Elternzeit befindliche Erziehungsberechtigte vorher verdient hat. Um dies ein wenig zu steigern, ändern einige Paare, die zuvor beide Steuerklasse IV gewählt hatten,

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