Mahnverfahren

Das Mahnverfahren ist ein Verfahren, das sowohl gesetzlich als auch vertraglich geregelt ist. Ist das Mahnverfahren erst einmal durchgeführt, verliert der Versicherungsnehmer bei Zahlungsverzug seinen Versicherungsschutz.


Makler

Börsenhändler


Mantel

siehe effektive Stücke.


Margin

Sicherheitsleistung, die zur Risikoabsicherung eines Termingeschäftes (Future-Kontrakt) zu stellen ist.


Market Maker

Banken oder Brokerhäuser, die sich verpflichten, für einige Wertpapiere ständig Kurse zu stellen.


Marktkapitalisierung

Börsenwert eines notierten Unternehmens. Er errechnet sich aus dem Kurswert multipliziert mit der Gesamtzahl der Aktien.


Marktsegmente

Unterteilung der Börse in verschieden Branchen oder Qualitätsklassen. Siehe Amtlicher Handel, Geregelter Markt und Freiverkehr.


Mehrbesitzverbot für Apotheken

Lange Zeit galt eine strikte Regulierung des Apothekenwesens, in der u. a. Besitz und Betrieb von Apotheken festgelegt wurden. Mit dem Gesundheitsmodernisierungsgesetz wurde ein eingeschränkter Mehrbesitz von Apotheken ermöglicht. Ein zugelassener Apotheker ist nun berechtigt, neben einer Hauptapotheke bis zu drei Filialapotheken zu betreiben.


Mehrprämie

Versicherungen enthalten Mehrprämien, wenn sie Sonderrisiken oder Verzicht auf Ausschlüsse und Vorbehalte enthalten.


Merger

Englische Bezeichnung für Fusion.


Mid-Caps

Unternehmen mit einer Marktkapitalisierung zwischen 250 Millionen und einer Milliarde Euro. Das deutsche Marktsegment für diese Firmen ist der Mdax.


Mietausfall

Auf Grund einer Beschädigung an einem Gebäude kann es dazu kommen, dass die Mieter ihre Mietzinszahlungen reduzieren oder ganz einstellen, bis sie die gemieteten Räumlichkeiten wieder nutzen können. Die Mietausfallversicherung ersetzt dem Versicherungsnehmer in einem solchen Fall die entgangenen Mieteinnahmen.


Mindestbeitrag

Dabei handelt es sich um einen tariflich festgelegten Beitrag eines Versicherungsunternehmens, der von den Versicherungsnehmern mindestens zu zahlen ist, auch wenn sich aus der Beitragskalkulation (z.B. durch Multiplikation von Versicherungssumme und Beitragssatz) ein geringerer Beitrag ergäbe. Der Mindestbeitrag ist erforderlich, damit neben dem Risikobeitrag ein genügend großer Anteil zur Deckung der Verwaltungskosten verbleibt. In Zusammenhang mit degressiven Beitragsstaffeln werden auch Staffelmindestbeiträge vereinbart.


Mindestlaufzeit

Steuerlich ist eine Mindestvertragsdauer von 12 Jahren für Versicherungsverträge in der Lebensversicherung vorgesehen, die neben anderen Kriterien erfüllt sein muss, um die Beiträge bei der Berechnung der Einkommensteuer als Vorsorgeaufwendungen im Rahmen der beschränkt abzugsfähigen Sonderausgaben vom steuerpflichtigen Einkommen abziehen zu können und die in der Versicherungsleistung enthaltenen Zinsen aus kapitalbildenden Lebensversicherungen ohne Abzug der Kapitalertragsteuer zu erhalten.


Mitversicherung

Im Zuge der Mitversicherung gibt es mehrere Erstversicherer, die sich mit bestimmten Quoten an einem Risiko beteiligen.


Morbiditätsorientierter Risikostrukturausgleich (Finanzkraftausgleich)

Zwischen den Krankenkassen wird jährlich ein Risikostrukturausgleich (RSA) durchgeführt. Mit dem Risikostrukturausgleich werden die finanziellen Auswirkungen von Unterschieden in der Höhe der beitragspflichtigen Einnahmen der Mitglieder, der Zahl der nach Versicherten und der Verteilung der Versicherten auf nach Alter und Geschlecht getrennte Versichertengruppen zwischen den Krankenkassen ausgeglichen. Einnahmen- und Ausgabeunterschiede zwischen den Krankenkassen, die nicht auf die Höhe der beitragspflichtigen Einnahmen der Mitglieder, die Zahl der Versicherten nach oder die Alters- oder Geschlechtsverteilung der Versichertengruppen nach zurückzuführen sind, sind nicht ausgleichsfähig. In dem seit 2007 gültigen RSA ist auch das unterschiedliche Krankheitsrisiko berücksichtigt.


Morbiditätstafel

Eine Morbiditätstafel ist eine Tabelle, in der statische Erfahrungswerte für Berechnungen im Versicherungsbereich über Erkrankungen aufgelistet sind.

Adresse

Versicherungsmakler Heinrich
Versicherungsfachwirt
Knut Heinrich
Waldstr. 9
34277 Fuldabrück

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Fax: 05665-40302
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