Die neue Gesundheitsreform: alles neu macht der April

2007 begann mit mehr als nur einem Silvesterknaller: Abgesehen von der erhöhten Mehrwertsteuer und Rentenversicherung stieg zusätzlich der Krankenkassenbeitrag um durchschnittlich 0,7 Prozent. Drei Monate später startete auch die neue Gesundheitsreform. Allerdings sind viele Versicherte verunsichert, denn 79 Prozent der Deutschen bestätigen in einer Forsa-Umfrage, dass sie die neue Reform nicht verstehen. Wir erklären Ihnen die wichtigsten Neuerungen, damit Sie wissen was Sie erwartet.

Pflicht ist Pflicht
Zunächst wird die Krankenversicherung für alle zur Pflicht und jeder Deutsche erhält notwendige medizinische Behandlungen. Krankenversicherungen dürfen keinen Antragsteller mehr ablehnen.
Beispiel 1: Ein aus dem Ausland zurückkehrender Senior kann auch einer Krankenversicherung beitreten.
Beispiel 2: Die Kündigung eines Versicherten nach zweimonatigem Beitragsrückstand ist nicht möglich.

Neugeschnürte Leistungspakete
Außerdem verspricht der zusätzlich beschlossene Ausbau des Leistungspakets einige Vorteile, wie zum Beispiel:

  • Die Kassen bezahlen Schutzimpfungen als vorbeugende Maßnahme gegen Infektionskrankheiten wie Grippe oder Hepatitis B und müssen Kosten für erforderliche Mutter/ Vater-Kind-Kuren erstatten.
  • Die Rehabilitationsangebote für Ältere werden ausgebaut, um z.B. den Pflegeheimaufenthalt nach einem Unfall vorzubeugen. Darüber hinaus haben besonders ältere Menschen, die in Wohngemeinschaften oder anderen Wohnformen leben, einen Anspruch auf häusliche Krankenpflege.
  • Die Versorgung Schwerkranker und Sterbender wird durch die Betreuung von Spezialisten und entsprechenden Teams verbessert.
  • Verantwortung für die eigene Gesundheit zahlt sich aus. Die Kassen bieten verbesserte Leistungen zur Vorsorge an. Doch wer sie nicht nutzt, zahlt im Krankheitsfall mehr. Zum Beispiel bitten die Krankenkassen bei fehlendem Nachweis von regelmäßigen Krebsvorsorgeuntersuchungen zur Kasse, das gilt für Männer, die nach dem 1. April 1962 und Frauen, die nach dem 1. April 1987 geboren wurden.
  • Allerdings: Aufpassen muss, wer sich freiwillig unters Messer oder die Nadel legt. Denn für Folgeschäden nach Piercing, Tattoo oder Schönheits-OP muss man selber aufkommen.


Ab April erwarten den Versicherten außerdem die neuen Wahltarife der Krankenkassen. Versicherte können zwar mit den neuen Wahlmöglichkeiten Beiträge sparen, doch Extraleistungen kosten dann auch extra.

Wahltarife: Die Chance auf das passende Leistungspaket?
Kassen bieten wahlweise Angebote, die auf die Bedürfnisse und Präferenzen der Versicherten abgestimmt sein sollen – ob der Versicherte nun gerne Sport treibt oder lieber einen Entspannungskurs besucht.
Er kann sich u.a. zwischen Hausarzttarifen oder Kostenerstattungstarifen entscheiden – für das was zu ihm und seinem Geldbeutel am besten passt.

Ferner bieten Krankenkassen Selbstbehalttarife oder Prämien für Versicherte an, wenn sie ein Jahr keine Leistungen in Anspruch genommen haben oder einen Teil der Behandlung selbst übernehmen.
Versicherte können innerhalb der variablen Kostenerstattungstarife die erbrachten Leistungen direkt mit dem Arzt abrechnen und dann von der Kasse einfordern. Zusätzliche Leistungen muss der Versicherte jedoch selbst bezahlen.

Wer homöopathische Behandlungen bevorzugt, kann sich in einem speziellen Tarif absichern.
Punkten kann der, wer seine Rückenprobleme durch die Rückenschule in Griff bekommen oder mit dem Rauchen aufhören möchte. Die Krankenkassen belohnen die gesundheitsbewussten Versicherten mit Bonuspunkten.

Mit diesen auf ihn abgestimmten Angeboten kann der Versicherte, abhängig vom Beitragsatz, bis zu 600 Euro jährlich sparen.

Lieber abwarten und Tee trinken
Doch Verbraucherschützer haben geraten, nicht sofort die neuen Wahltarife abzuschließen. Die frühe Entscheidung wirkt lange nach: Der Versicherte legt sich für drei Jahre auf den Tarif und Krankenkasse fest. Das ihm normalerweise zustehende Kündigungsrecht wird somit aufgehoben. Zwar bieten einige Krankenkassen schon jetzt augenscheinlich attraktive Angebote, doch könnten diese wegen nur teilweise Absicherung bei Krankheitsfall den Patienten teuer zu stehen kommen. Ergo: Teilweise ist noch unklar, welche neuen Angebote der gesetzlichen Krankenkassen im Laufe des Jahres dazukommen. Deswegen gilt für Versicherte, erst mal die neuen Wahltarife abzuwarten und sie miteinander zu vergleichen.

Kostensenkung für Medikamente
Aus Sicht der Krankenkassen haben sich Zuzahlungen für Medikamente bewährt und bleiben bestehen: Sie betragen zehn Prozent des Abgabepreises, mindestens fünf bis maximal zehn Euro. Neu ist, dass die Apotheke auch einzelne Tabletten ausgeben kann, so dass der Patient Geld sparen kann.

Kassen können mit einzelnen Herstellern Rabattverträge abschließen. Diese Einsparungen geben die Krankenkasse als Zuzahlungseinsparungen an den Versicherten weiter, der wiederum einspart.

Weiterhin stehen den Versicherten neue Arzneimittel zur Verfügung. Die Kassen prüfen und bewerten ihre Wirksamkeit, Unbedenklichkeit und Qualität. Diese Kosten-Nutzen-Bewertung hilft dem Arzt zu erkennen, ob der therapeutische Nutzen im angemessenen Verhältnis zu den erhöhten Kosten steht. Qualität wird auf diese Weise messbar.
Darüber hinaus muss der behandelnde Arzt vor der Verschreibung von innovativen und teuren Medikamenten eine ärztliche Zweitmeinung einholen.

Kranke Kassen: Der Gesundheitsfonds soll Abhilfe schaffen?
Eine weitere Neuerung ist der Gesundheitsfonds, der Januar 2009 startet.

gesundheitsfonds



Alle Arbeitnehmer zahlen den staatlich festgelegten Einheitssatz in den Gesundheitsfonds ein.
Zusätzlich werden Steuerzuschüsse benötigt, um weiterhin die kostenlose Mitversicherung von Kindern zu gewährleisten. 2009 belaufen sich die Zuschüsse auf 4 Milliarden Euro, die in den Folgejahren um jeweils 1,5 Milliarden Euro ansteigen und 14 Milliarden Euro im Jahr 2016 erreichen.

Krankenkassen im Wettbewerb: Kassen, die z.B. die erweiterten Spielräume bei Verträgen mit Krankenhäusern und Pharmaherstellern nutzen, können gut wirtschaften und Versicherten Vergünstigungen anbieten. Zusatzbeiträge müssen jedoch die Kassen einfordern, die weniger gut haushalten. Diese Extrabeiträge dürfen jedoch nicht mehr als ein Prozent der beitragspflichtigen Einnahmen übersteigen. Tritt dieser Fall ein, muss die Krankenkasse ihre Versicherten darüber umgehend informieren und ihnen ein sofortiges Kündigungsrecht einräumen.
Der Wechsel zu einer anderen Kasse ist im Normalfall nach einer Mindestzugehörigkeit von 18 Monaten möglich.

Schwerer Wechsel zu den Privaten
Wer als Arbeitnehmer in die PKV wechseln möchte, muss drei Jahre in Folge ein Bruttoeinkommen oberhalb der Versicherungspflichtgrenze (derzeit 47.700 Euro) aufweisen. Positiv für die Verbraucher: Die Bundesregierung will den Gesundheits-Darwinismus der Privaten unterbinden. Die privaten Krankenversicherer sollen ab 2009 einen Basistarif anbieten, der mit den gesetzlichen Leistungen vergleichbar ist und in dem sie auch chronisch Kranke und Ältere aufnehmen müssen. Auch der Wechsel innerhalb der PKV wird 2009 erleichtert, denn der Versicherte kann seine Alterungsrückstellungen im Umfang des Basistarifs zur anderen PKV mitnehmen.

Tipps:

  • Erhebt Ihre Krankenkasse einen Zusatzbeitrag, sollten Sie über einen Wechsel nachdenken
  • Gute Nachricht für alle, die ohne Krankenversicherung sind. Sie können zu ihrer alten Krankenkasse zurückkehren. Egal, ob zuletzt gesetzlich oder privat versichert.
  • Warten Sie die neuen Wahltarifangebote der Krankenkassen ab.
  • Bonushefte dokumentieren die Teilnahme der Versicherten an Vorsorgeuntersuchungen. Fragen Sie bei Ihrer Krankenkasse nach, ob diese Ihnen für regelmäßig wahrgenommene Vorsorge günstigere Tarife oder Beitragserstattung anbietet.



Stand: Dezember 2009, alle Angaben ohne Gewähr

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