HAUSARZTWAHLTARIF - WAS IST DENN DAS?

Seit April 2007 sind die gesetzlichen Krankenkassen dazu verpflichtet, den Tarif als verbindliche Leistung aufzunehmen. Mit dem Tarif „Hausarztzentrierte Versorgung“ kann jeder gesetzlich Versicherte bei den Praxisgebühren sparen, eine kostenfreie Erstuntersuchung bzw. gesundheitliche Bestandaufnahme nutzen und Gesundheitschecks in Anspruch nehmen. Die Hausärzte, die am Hausarztmodell teilnehmen, nutzen den Tarif als zusätzlichen Service für ihre Patienten. Sie erweitern damit ihr Angebot an Präventionsberatung und ermöglichen arbeitnehmerfreundliche Sprechstunden am Abend. Das Modell dient zudem als Qualitätscheck. Jeder teilnehmende Hausarzt befindet sich auf aktuellem Stand der Wissenschaft und unterliegt der gesetzlichen Forderung, regelmäßig an Fortbildungen teilzunehmen. Ebenso wird im Rahmen des Wahltarifs vorgeschrieben, dass die Qualität der Mitarbeiter und technischen Ausstattung den erweiterten Anforderungen entsprechen sollen.

Zuerst zum Hausarzt


Wer auf den Wahltarif „Hausarztzentrierte Versorgung“ eingeht, darf für einen Zeitraum von mindestens zwölf Monaten seinen Hausarzt nicht wechseln. Für die meisten Versicherten bedeutet dies keine Umstellung, Ärtzehopper sind eher selten. Ein Widerruf der Arztwahl ist nur unter bestimmten Bedingungen, wie Umzug, möglich. Doch keine Sorge, im schlimmsten Fall muss nur die Praxisgebühr erneut bezahlt werden.

Bei Krankheit müssen Versicherte immer erst den Hausarzt aufsuchen, der dann weitere Überweisungen zu Fachärzten vornimmt. Willigt der Patient zusätzlich ein, dass der Hausarzt seine Daten in einer Patientenakte speichern darf, ergeben sich daraus weitere Vorteile: Alle Untersuchungen, Diagnosen und Arzneimittelversorgungen werden dokumentiert. Im Austausch mit beteiligten Fachärzten können so weitere Behandlungsschritte optimiert werden. Der Effekt: Überdosierungen, Fehleinnahmen von Medikamenten und kostenlastige Doppeluntersuchungen werden vermieden. Nachteile, wie Vorenthaltungen von Überweisungen zum Spezialisten oder Krankenhauseinweisungen, müssen Kassenpatienten nicht befürchten, versichert der Deutsche Hausärzte Verband e.V..

Initiator mit Erfolg

Der Bundesverband niedergelassener Hausärzte, derzeit mit über 32.000 Mitgliedern der größte Berufsverband in Deutschland und Europa, hat mit Erfolg den Hausarzttarif im Jahr 2006 beim Bundesgesundheitsministerium durchsetzen können. Das Ministerium reagierte damit auf die Lage der abnehmenden Hausarztdichte und die damit eng verbundene mangelnde Grundversorgung im Gesundheitssystem.

Bereits 75 Prozent der 40.000 in Deutschland niedergelassenen Hausärzte bieten den Hausarzttarif als zusätzlichen Service für ihre Patienten an. Die Ärzte können den Tarif mit mehreren gesetzlichen Krankenkassen vertraglich vereinbaren, so dass möglichst viele ihrer Patienten den Wahltarif nutzen können. Als Hausärzte gelten z.B. Allgemeinmediziner und Praktische Ärzte, auch der Kinderarzt oder Internist ohne Schwerpunktbezeichnung werden hinzugezählt. Alle Informationen zur „Hausarztzentrierten Versorgung“ erteilen die gesetzlichen Krankenkassen und der eigene Hausarzt.

Stand: Dezember 2009, alle Angaben ohne Gewähr!

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