GEFAHREN UNTERM TANNENBAUM

Es ist so besinnlich, dass es einem fast schon wieder verdächtig vorkommen muss. Zu Recht. In der schönen Adventszeit herrscht nicht nur beim Shopping oft Katastrophenalarm. Die wichtigsten Tipps für ein gelungenes Jahresende.

Weihnachten steht vor der Tür. Hoffentlich sehen die Feiertage in diesem Jahr bei Ihnen nicht so aus: Während Sie hilfesuchend den brennenden Weihnachtsbaum löschen, versuchen die Kinder draußen im Garten mit Ihren Silvesterraketen die verschreckte Katze abzuschießen. Der Weihnachts-GAU droht. Doch dieses Ende ist vermeidbar.

Advent, Advent, das Bäumchen brennt.

So stimmungsvoll flackernde Kerzen an Weihnachten auch sein mögen: Jedes Jahr ereignen sich in der Advents- und Weihnachtszeit über 20.000 Wohnungs- und Gebäudebrände mit Schäden in zweistelliger Millionenhöhe. „Vor allem durch unbeaufsichtigte Kerzen an Adventskränzen, Gestecken und Weihnachtsbäumen kommt es immer wieder zu Bränden", sagt Gabriele Hoffmann, Sprecherin des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV). Angesichts dieser Zahlen erscheint eine elektrische Lichterkette in einem ganz anderen Licht. Schnell ist es nämlich passiert, dass der Adventskranz vom Tisch auf den leicht entflammbaren Teppichboden fällt oder der Weihnachtsbaum mitsamt brennenden Kerzen umkippt. Ganz auf Kerzen verzichten sollten Sie jedenfalls, wenn kleine Kinder oder Haustiere in der Wohnung sind. Wenn für Sie Kerzenlicht an Weihnachten einfach dazu gehört, sollten Sie darauf achten, dass Tannenbaum und Gedecke stabil auf einer feuerfesten Unterlage stehen.

Wichtig: Lassen Sie niemals Kerzen unbeaufsichtigt brennen. Für den Fall, dass doch mal etwas passieren sollte, halten Sie einen Feuerlöscher, einen Eimer Wasser oder eine Decke bereit. Kommt es trotz aller Vorsichtsmaßnahmen zu einem Brand, treten Hausrat- und Wohngebäudeversicherung für den Schaden ein. Die Hausratversicherung ersetzt sogar die zerstörten Weihnachtsgeschenke. Doch Vorsicht: Die Versicherung zahlt nicht bei grober Fahrlässigkeit.

Unfallfrei ins Neue Jahr

Kaum ist Weihnachten überstanden, steht das nächste brenzlige Fest an. Denn an Silvester verursachen unachtsame Hobby-Feuerwerker alljährlich Schäden in Millionenhöhe – und erleiden dabei manchmal selbst schwere Verletzungen. „Vor allem wenn Kinder unbeaufsichtigt Raketen oder Böller zünden, ist die Gefahr besonders groß“, sagt Versicherungs-Expertin Gabriele Hoffmann und warnt zugleich alle Hobbybastler: „Häufige Unfallquelle sind aber auch selbstgebaute Böller.“ Damit an Silvester beim Zündeln mit Feuerwerkskörpern nichts schief geht, sollte die Gebrauchsanweisung strikt befolgt werden. Niemals sollten Böller in der Wohnung gezündet werden. Silvesterraketen gehören auch nicht in Kinderhände. Hier sollten Eltern stur bleiben, auch wenn die Kleinen noch so quengeln. Beachten Sie auch, dass die Silvester-Knallerei nur von 18 Uhr abends bis 7 Uhr morgens erlaubt ist.

Wenn durch eine fehlgeleitete Silvesterrakete etwas passiert, ist es wichtig, dass der dadurch entstandene Schaden versichert ist. Schlägt eine Rakete beispielsweise aufs Dach auf und verursacht einen Schaden, haftet die Wohngebäudeversicherung. Wird das Auto beschädigt, hilft eine Kasko-Versicherung. Verirrt sich eine Rakete aufs Grundstück des Nachbarn, dann kommt die Haftpflichtversicherung für einen Schaden auf. Wenn man sich beim Hantieren mit Feuerwerkskörpern schwer verletzt, zahlt eine Unfallversicherung. Daher sollten Sie besser rechtzeitig prüfen, ob Sie ausreichend versichert sind. Allerdings: Wenn sich ein Gast auf Ihrer Sylvesterfeier daneben benimmt, beispielsweise zu tief ins Sektglas schaut und dann eine bleibende Erinnerung auf Ihrem Teppich hinterlässt, wird Ihnen der Schaden ersetzt. Selbst wenn Sie nicht versichert sind. Denn im diesem Falle kann der betrunkenen Partygast zur Kasse gebeten werden. Schöne Bescherung.

Tipps:

  • Lassen Sie brennende Kerzen auf Adventskranz und Weihnachtsbaum niemals unbeobachtet. Wechseln Sie Kerzen rechtzeitig aus bevor sie zu kurz werden und Äste anbrennen können.
  • Feuerwerkskörper gehören nicht in die Hände von Kindern. Beachten Sie die Gebrauchsanweisung. Raketen nie aus der Hand abfeuern, sondern nur aus standsicheren Rohren oder Flaschen.
  • Achten Sie auf die Feuerwerksklasse. Die Raketen der Klasse "PII" dürfen nur an Silvester und nur von Personen über 18 Jahren gezündet werden.
  • Überprüfen Sie rechtzeitig Ihren Versicherungsschutz.

Stand: Dezember 2009, alle Angaben ohne Gewähr

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