BERUFSUNFÄHIGKEITSVERSICHERUNG

1,2,3 und raus

Niemand denkt gerne daran, doch jeder dritte Arbeiter wird vor der Rente berufsunfähig. Oft droht dann der finanzielle Absturz. Auf den Staat kann man sich in diesem Falle nicht mehr verlassen. Eine Berufsunfähigkeitsversicherung ist deshalb ein absolutes Muss. Die Fakten:

Drei von vier Deutschen spielen Roulette mit ihrer finanziellen Absicherung. Nicht einmal jeder vierte Deutsche hat sich für eine Berufsunfähigkeit abgesichert. Und das, obwohl etwa jeder dritte Arbeiter und jeder fünfte Angestellte vor dem Erreichen des Rentenalters berufsunfähig wird. Mit der Rente ab 67 werden diese Zahlen noch gravierender ausfallen.
Berufsunfähig ist, wer nach medizinischem Befund in dem bisher ausgeübten Beruf auf Dauer zu mehr als 50 Prozent erwerbsunfähig ist. Dabei sind keineswegs Unfälle die Hauptursache der Berufsunfähigkeit, sondern zu über 90 Prozent Krankheiten. Die können jeden treffen. Um dann die schwerwiegenden finanziellen Einbußen abzumildern, ist eine private Berufsunfähigkeitsversicherung unverzichtbar. Wer sie hat, dem ist im Leistungsfall eine monatliche Rente für die vereinbarte Laufzeit sicher, so dass er von Hartz IV verschont bleibt.

Nicht den Bock zum Gärtner machen

Die Unterstützung bei Berufsunfähigkeit von Vater Staat ist dürftig. Die staatliche Erwerbsunfähigkeitsrente wurde 2001 durch die weitaus niedrigere Erwerbsminderungsrente ersetzt. Und die kann bei weitem nicht mit der privaten Berufsunfähigkeitsversicherung mithalten. Denn bei der Erwerbsminderungsrente ist nicht der ausgeübte Beruf ausschlaggebend, sondern die Fähigkeit, irgendeinen Beruf ausüben zu können. Ausbildung, Beruf und Lebensumstände werden von staatlicher Seite aus nicht mehr berücksichtigt. So erhält der Ingenieur keine staatliche Rente, wenn er noch als Nachtportier arbeiten könnte.

Ausnahme: Für alle vor 1961 Geborenen gilt nach wie vor Berufsschutz. Die Erwerbsminderungsrente wird aber nur dann voll ausgezahlt, wenn eine Person keine drei Stunden am Tag arbeiten kann. Können drei bis sechs Stunden am Tag gearbeitet werden, ist die halbe staatliche Erwerbsminderungsrente fällig.

Die private Berufsunfähigkeitsrente hingegen kann nicht den Bock zum Gärtner machen. Wenn der Versicherte seinem Beruf nicht mehr nachgehen kann, unabhängig davon, ob er eine andere Tätigkeit ausüben könnte, erhält er die vertraglich vereinbarte Rente. Wichtig hierbei: Der Versicherte sollte darauf achten, dass im Versicherungsvertrag ein Verzicht auf die so genannte abstrakte Verweisung enthalten ist. Sonst ist auch hier eine Verweisung auf einen anderen Beruf möglich – aber nur, wenn dieser mit der Ausbildung und dem bisherigen Gehalt des Versicherten vergleichbar ist.

Aber nicht nur Berufstätige sollten eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen, sondern jeder im erwerbsfähigen Alter. Insbesondere jüngere Menschen, die nicht über eine ausreichende Grundabsicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung verfügen, brauchen sie, um nicht durch Unfall oder Krankheit zum Sozialhilfefall zu werden. Ohnehin erhalten sie die günstigsten Konditionen. Daher sollten sich auch Auszubildende und Studenten frühzeitig versichern. Aber auch Hausfrauen und -männer benötigen eine Berufsunfähigkeitsversicherung. Denn sie erbringen Leistungen, die ansonsten teuer eingekauft werden müssten.

Nicht jeder ist willkommen

Bei einer Berufsunfähigkeitsversicherung erhält nicht jeder Interessent die gleichen Konditionen. Wer beim obligatorischen Gesundheits-Check schlecht abschneidet, nicht mehr der Jüngste ist oder einen körperlich belastenden Beruf hat, muss mit einem Risikoaufschlag oder gar einer Ablehnung rechnen. Denn die Versicherer sind nicht gezwungen, jeden Antragsteller anzunehmen. Gute Karten hat, wer jung und gesund ist. Wer dann auch noch einen ungefährlichen Beruf ausübt, dem ist ein Top-Tarif sicher. Schlecht beraten ist allerdings, wer bei den Gesundheitsfragen flunkert, denn dadurch wird der Versicherungsschutz gefährdet. Auf die ärztliche Schweigepflicht kann man sich jedenfalls nicht verlassen. Mit der Unterschrift unter den Versicherungsvertrag wird diese aufgehoben.

Tipps

  • Beantworten Sie Fragen zu Ihrer Gesundheit mit größter Sorgfalt und unbedingt wahrheitsgemäß. Ansonsten kann das Versicherungsinstitut später vom Vertrag zurücktreten.
  • Achten Sie auf den Verzicht auf abstrakte Verweisung. Dadurch kann der Versicherer dem Kunden die Rente nicht mit der Begründung verweigern, er könne ja noch in einem anderen Beruf arbeiten.



Stand: Dezember 2009, alle Angaben ohne Gewähr

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