REISERÜCKTRITTSKOSTENVERSICHERUNG

Entspannt auf den Urlaub mit der Reiserücktrittskostenversicherung warten

Raus aus dem Alltag – ab in den Urlaub. Mit Vorfreude und gepackten Koffern erwarten Urlaubsplaner den letzten Arbeitstag. Mögliche Risiken vergessen sie jedoch häufig: Was wenn einer der Mitreisenden am Abreisetag krank wird oder im Urlaubsland plötzlich eine Terrorwarnung herausgegeben wird?

Kann der Reisende den Urlaub nicht antreten, dann ist der einzige Ausweg, die Reise zu stornieren. Das Problem: Je näher der Abreisetag rückt, desto höher wird auch die Rücktrittsgebühr. Tritt der Reisende z.B. am Abreisetag vom Urlaub zurück, muss er trotzdem die gesamten Reisekosten übernehmen. Also bezahlt er und keiner fährt hin zum Urlaubsziel. Was tun? Denn Unvorhergesehenes kommt oft.

Die Lösung: Durch die Reiserücktrittsversicherung werden die anfallenden Stornogebühren bei unvorsehbaren, wichtigen Anlässen übernommen.
Häufig bieten Reisebüros zusammen mit der gebuchten Reise diese Versicherung an. Unser Tipp: Kunden sollten nicht übereilt entscheiden, sondern in Ruhe die Angebote vergleichen. Eine Nachfrage beim Makler lohnt sich häufig, denn sie kennen die günstigsten Rücktrittskostenversicherungen.

Nicht können und nicht wollen sind zwei Paar Schuhe

Die Reiserücktrittsversicherung springt nicht bei allen Eventualitäten ein. Immer jedoch in folgenden Fällen:

  • Plötzlich auftretende schwere Krankheiten
  • Unfälle (Familienmitgliedern, jedoch nicht bei Eltern, die über 75 Jahre alt sind)
  • Schwangerschaft
  • Impfunverträglichkeit
  • Unvorhergesehenes wie ein Hausbrand oder Einbruch
  • Arbeitslosigkeit oder Arbeitsplatzwechsel
  • Chronische Leiden oder psychische Erkrankungen, die zum ersten Mal oder unerwartet auftreten

Stornokosten werden nicht zurückerstattet bei:

  • Nichtantritt der Reise aufgrund anderer Pläne
  • Chronischen Krankheiten, die schon bei der Buchung bestanden und eine Therapie fortgeführt werden muss
  • Höherer Gewalt, z.B. Terroranschläge und kriegerische Ereignisse (Der Reiseveranstalter muss in diesen Fällen den Reisepreis erstatten.)
  • Unerwartete Berufung als Trauzeuge

Ein ärztlicher Nachweis ist bei krankheitsbedingter Stornierung Pflicht. Dabei kann die Versicherungsgesellschaft umfassende Auskunft einfordern, z.B. das Attest von einem Facharzt.

Tarife mit oder ohne Selbstbeteiligung?

Experten raten zu Tarifen ohne Selbstbeteiligung. Zwar erscheinen sie im ersten Moment teurer, doch zahlen sie sich z.B. im Krankheitsfall aus.  Die Höhe der Tarife ist jedoch abhängig  vom Reisepreis. Bei einer Fernreise nach Thailand für  1.500 Euro, bewegen sich die Beiträge für die Urlaubzeit zwischen 30 und 50 Euro. Einen 3.000 Euro teuren Urlaub kann der Reisende schon mit 60 bis 100 Euro absichern.

Teurer wird es für den Versicherten bei einer Rücktrittsversicherung mit Selbstbehalt. Im Krankheitsfall bezahlt er 20 Prozent der Reisekosten selbst. Wer eine Fernreise im Wert von 3000 Euro nicht antritt, zahlt für die Stornierung immerhin 600 Euro.
Verschiedene Zusatzleistung bieten Versicherungen bei Tarifen mit Selbstbeteiligung an. Der Reisende kann auf diese Weise eventuelle Ereignisse wie den vorzeitigen Abbruch der Reise oder die verspätete Rückkehr absichern.

Meldepflicht: Zeit ist Geld

Tritt der Krankheitsfall ein, sollte der Versicherte unverzüglich die Stornierung mitteilen, damit die Versicherung zahlt. Das sich eine Rücktrittskostenversicherung auszahlt, verdeutlicht ein Rechenbeispiel: Wenn der Kunde 30 und mehr Tage vor der Reise storniert, muss er ohne Versicherungsschutz etwa 15 Prozent der Kosten übernehmen. Sagt er zwei Tage vor der Abreise ab, dann bezahlt er 80 Prozent vom Gesamtpreis.

Schiff ahoi: Bei Kreuzfahrten muss der Reisende bei den anfallenden Gebühren tiefer in die Tasche greifen. Denn die Reiseveranstalter können bis zu 75 Prozent des Reisepreises verlangen, wenn diese in den letzten zwei Wochen storniert wird.

Bei solchen Beträgen lohnt sich der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung in jedem Fall. Um diese in Anspruch nehmen zu können, sollte sie jedoch acht bis 14 Tage nach der Buchung abgeschlossen werden.

Wer mit der Familie verreist, sollte ebenfalls auf eine Reiserücktrittsversicherung nicht verzichten. Besonders bei Kindern besteht die Gefahr einer plötzlichen Erkrankung.

Was tun, wenn ich keine Reiserücktrittsversicherung habe?

Wenn Sie Ihre gebuchte Reise nicht antreten und keine Reiserücktrittsversicherung abgeschlossen haben, können Sie bloß noch einen guten Freund oder gute Freundin suchen, der oder die für Sie fährt und sich auch für Sie erholt. Have a nice trip!

 Stand: Dezember 2009, alle Angaben ohne Gewähr

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