Streit ums Sorgerecht: Das sind die Regeln

24.09.2014
Rund 100.000 Mädchen und Jungen jährlich sind von der Scheidung ihrer Eltern betroffen – etwa die Hälfte aller Scheidungspaare hat minderjährige Kinder. Grundsätzlich gilt das gemeinsame Sorgerecht, denn mit Blick auf die Entwicklung des Kindes sollen beide Elternteile weiter regelmäßig Kontakt mit ihm pflegen. Will ein Elternteil das alleinige Sorgerecht, kann er das nur durch Gerichtsbeschluss durchsetzen.

In Streitfällen fragt das Familiengericht zuerst, womit dem Kind am besten gedient ist. Nur in Ausnahmefällen wird einem Elternteil das Sorgerecht ganz entzogen, zum Beispiel bei groben elterlichen Verfehlungen oder erklärtem Desinteresse. Kinder ab 14 dürfen beim Sorgerecht mitreden, in aller Regel entscheiden Gerichte nicht gegen ihren Willen. Auch bei gemeinsamem Sorgerecht wird das Kind nach der Trennung meist bei einem einzelnen Elternteil leben, trotz Väteremanzipation häufig bei der Mutter. Im Streitfall entscheidet auch hier das Gericht. Beim praktischen Umgang mit dem gemeinsamen Sorgerecht getrennter Eltern unterscheidet das Gesetz zwischen dem täglichen Leben und Angelegenheiten, die für das Kind von besonderer erheblicher Bedeutung sind wie Schul- und Ausbildungswahl, Verwaltung des Vermögens oder Wohnsitzwechsel. Angelegenheiten des täglichen Lebens kann der Elternteil, bei dem das Kind wohnt, natürlich selbstständig entscheiden. Beispielsweise wäre es kaum praktikabel, wenn man für jeden Schwimmbadbesuch die Genehmigung des Ex-Partners einholen müsste.

Der Elternteil, bei dem die Kinder nicht leben, aber auch die Kinder selbst haben ein regelmäßiges Umgangs- und Besuchsrecht. Das gilt auch für Großeltern und Geschwister, sofern der Kontakt das Kindeswohl fördert. Der Elternteil, bei dem das Kind nicht lebt, hat in der Regel mindestens alle 14 Tage ein Besuchsrecht. Kommt man wegen der zerrütteten Verhältnisse nicht zu einer praktischen Lösung, hilft das Jugendamt und stellt einen Plan auf, der den Umgang verbindlich regelt.

Quelle: finanztexter.de

Ihr persönlicher Kontakt

Tel: 05665-40301
Fax: 05665-40302
Mobil: 0172-4286384
Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Adresse

Versicherungsmakler Heinrich
Versicherungsfachwirt
Knut Heinrich
Waldstr. 9
34277 Fuldabrück

Kontakt

Tel: 05665-40301
Fax: 05665-40302
Mobil: 0172-4286384
Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Wir benutzen Cookies
Cookies helfen uns bei der Bereitstellung unserer Dienste. Die von uns verwendeten Cookies sind so genannte „Session-Cookies“. Durch die Nutzung unserer Dienste erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies setzen.