Fahrtkosten 2006 noch vom ersten Kilometer an absetzbar

13.04.2007
Viele Arbeitnehmer winken derzeit ab, wenn man nach ihrer Steuererklärung 2006 fragt. „Da die Fahrtkosten erst ab dem 21. Kilometer als Werbungskosten absetzbar sind, gibt es für mich keine Steuerminderung. Mein Arbeitsweg beträgt nämlich weniger als 20 Kilometer!“, so die Standardantwort. Doch diese Auffassung ist ein Trugschluss!

Die neue Kilometerpauschale mit 30 Cent ab dem 21. Kilometer gilt erst seit dem 1.1.2007. In der Steuererklärung 2006 gibt es die Entfernungspauschale noch ab dem ersten Fahrtkilometer. Auch in 2006 angefallene Kfz-Reparaturen wegen eines Unfalls auf dem Arbeitsweg sind in der Steuererklärung 2006 noch absetzbar. Bei einer Fünftagewoche akzeptiert das Finanzamt ohne nähere Überprüfungen 230 Arbeitstage pro Jahr. Wer also an 230 Tagen einfach 18 Kilometer zur Arbeit gefahren ist, hat bereits einen Werbungskostenabzug von 1.242 Euro erreicht (230 Tage x 18 km x 0,30 Euro/km).

Tipp:

Grundsätzlich akzeptiert das Finanzamt nur die kürzeste Verbindung zwischen Wohnung und Arbeitsplatz. Nutzt ein Arbeitnehmer jedoch regelmäßig eine längere Strecke, weil diese nachweislich verkehrsgünstiger ist, muss das Finanzamt die Entfernungspauschale für diese Umwegstrecke gewähren.

Quelle: www.quicksteuer.de

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